Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bei einem Kokain-Delikt, sei es wegen Besitz, Einfuhr oder Handeltreiben, kann es vorkommen, dass die Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) anordnet. Diese Maßnahme dient der Feststellung und Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken, Fotos oder DNA-Proben einer Person und wird oft als Teil der polizeilichen Ermittlungen durchgeführt.
Doch unter welchen Voraussetzungen kann eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet werden? Und was bedeutet das für Sie als Beschuldigten?
Voraussetzungen für die Anordnung einer ED-Behandlung
Die erkennungsdienstliche Behandlung kann nach § 81b StPO (Strafprozessordnung) angeordnet werden, wenn dies zur Aufklärung einer Straftat oder zur Verhütung zukünftiger Straftaten erforderlich ist. Im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Kokain wird die ED-Behandlung häufig eingesetzt, um eine Identifizierung zu gewährleisten oder Beweise zu sichern, die im späteren Verfahren von Bedeutung sein könnten.
Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Arten der erkennungsdienstlichen Behandlung:
ED-Behandlung zur Strafverfolgung: Diese wird durchgeführt, wenn es im konkreten Fall darum geht, Beweise für das aktuelle Ermittlungsverfahren zu sichern. Es muss ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie bestehen, also der Verdacht, dass Sie in eine Straftat verwickelt sind, die im Zusammenhang mit Kokain steht. Die Maßnahme dient dazu, Spuren von Ihnen mit am Tatort gefundenen Beweismitteln abzugleichen.
ED-Behandlung zur Vorbeugung: Diese Maßnahme kann auch zur Verhinderung zukünftiger Straftaten angeordnet werden, wenn die Polizei der Meinung ist, dass es für die Zukunft von Bedeutung ist, Ihre biometrischen Daten zu speichern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder wenn das Ermittlungsverfahren auf den Verdacht einer schwerwiegenden Straftat (z. B. bandenmäßiges Handeltreiben mit Kokain) hinweist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung muss auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und Sie haben das Recht, gegen diese Maßnahme vorzugehen. Die Polizei darf die Maßnahme nur anordnen, wenn sie zur Verfolgung einer Straftat notwendig erscheint. Sie haben das Recht, sich rechtlich beraten zu lassen und die Anordnung überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Louis & Michaelis unterstützt Sie hierbei.
Ihre Rechte während der ED-Behandlung
Auch wenn eine ED-Behandlung angeordnet wird, haben Sie bestimmte Rechte:
Recht auf rechtlichen Beistand: Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie während der ED-Behandlung unterstützt und Sie über Ihre Rechte aufklärt.
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme: Die erkennungsdienstliche Behandlung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Maßnahme im Verhältnis zum Zweck stehen muss, also nur durchgeführt werden darf, wenn sie für die Aufklärung oder Vorbeugung der Straftat tatsächlich notwendig ist.
Wie kann die Kanzlei Louis & Michaelis helfen?
Wir sind seit 2005 bundesweit spezialisiert auf die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren, insbesondere bei einem Verstoß gegen das BtMG im Zusammenhang mit Kokain. Wenn Sie von einer ED-Behandlung betroffen sind, prüfen wir, ob diese rechtmäßig angeordnet wurde und ob sie verhältnismäßig ist. Sollte die Anordnung ungerechtfertigt sein, können wir rechtliche Schritte gegen die Maßnahme einleiten und Ihre Interessen vertreten.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Kokain befinden oder von einer erkennungsdienstlichen Behandlung betroffen sind. Wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, wenn es darum geht, Ihre Interessen in BtM-Verfahren zu verteidigen.