Hauptverfahren bei Besitz, Einfuhr und Handeltreiben mit Kokain

Wenn die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Besitz, der Einfuhr oder dem Handeltreiben von und mit Kokain einen hinreichenden Tatverdacht sieht, leitet sie nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens das Hauptverfahren ein. Dies erfolgt durch die Erhebung einer Anklage vor dem zuständigen Gericht. Die Art und Schwere der Anklage bestimmen dabei, welches Gericht für das Verfahren zuständig ist und welche möglichen Strafen verhängt werden können.

Zuständigkeiten der Gerichte

Amtsgericht: Bei einem Vergehen, das eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen kann, ist das Amtsgericht zuständig. Hier werden häufig weniger komplexe Fälle behandelt, und die Verfahrensdauer kann kürzer sein. Auch bei geringen Mengen Kokain, die für den Eigenbedarf oder den einmaligen Handel bestimmt sind, kann das Amtsgericht die Hauptverhandlung übernehmen.

Schöffengericht: Das Schöffengericht ist zuständig, wenn die Anklage eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren vorsieht. In der Regel wird hier bei umfangreicheren oder schwerwiegenderen Fällen, die nicht nur den Besitz oder die Einfuhr, sondern auch das Handeltreiben mit Kokain betreffen, verhandelt. Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die eine Entscheidung über das Strafmaß treffen.

Landgericht: Das Landgericht übernimmt die Verfahren, bei denen die Freiheitsstrafe voraussichtlich 4 Jahre überschreiten könnte. Dies trifft oft auf schwere Fälle zu, wie etwa das gewerbsmäßige Handeltreiben mit größeren Mengen Kokain oder bandenmäßige Aktivitäten. Das Landgericht hat umfassendere Ermittlungs- und Verhandlungsmöglichkeiten und kann weitreichendere Strafen aussprechen.

Anklagearten bei Kokainverfahren und Verfahrensablauf

Im Bereich des Kokainhandels, insbesondere bei größeren Mengen, ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten der Gerichte, die sich nach der Schwere und Umfang des Verbrechens richten. Die Anklagebehörde, meist die Staatsanwaltschaft, entscheidet basierend auf den ermittelten Fakten, welches Gericht für das Verfahren zuständig ist. Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Szenarien und die entsprechende Gerichtszuständigkeit:

Landgericht

Bei umfangreichen Fällen, in denen größere Mengen Kokain (mehrere Hundert Gramm oder Kilo) betroffen sind, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage zum Landgericht erheben. Dies gilt auch für komplexe Verfahren wie das bandenmäßige Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Kokain oder das bewaffnete Handeltreiben mit Kokain. Das Landgericht ist in solchen Fällen zuständig, weil die zu erwartenden Freiheitsstrafen in der Regel über 4 Jahre liegen könnten. Das Verfahren vor dem Landgericht bietet umfassende Möglichkeiten zur Beweisaufnahme und Urteilssprechung, die für schwere Straftaten angemessen sind.

Schöffengericht

Für Verfahren, bei denen die Kokainmenge unter einem halben Kilo liegt, wird die Anklage oft zum Schöffengericht erhoben. Das Schöffengericht ist zuständig für Vergehen, die eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren zur Folge haben könnten. Hierbei handelt es sich in der Regel um schwerwiegendere Fälle als die der unteren Gerichtsbarkeit, jedoch nicht so gravierend wie die größten Mengen oder bandenmäßige Delikte. Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen), die die Verhandlung und die Entscheidung treffen.

Strafrichter (Einzelrichter)

Kleinere Mengen Kokain, typischerweise weniger als 5 Gramm Kokainhydrochlorid, werden in der Regel dem Strafrichter (Einzelrichter) vorgelegt. Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen der Besitz, die Einfuhr oder der Handel von geringen Mengen betroffen ist. Die Entscheidung durch den Strafrichter erfolgt in der Regel schneller und kann weniger schwerwiegende Strafen nach sich ziehen. In einigen Fällen konnte die Kanzlei Louis & Michaelis bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflage erreichen, bevor es zu einer Anklage kam.

Ablauf des Hauptverfahrens

Anklageerhebung

Nach Abschluss der Ermittlungen und der Überprüfung der Beweislage erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, wenn sie einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Dies bedeutet, dass genügend Beweise vorliegen, um das Verfahren vor Gericht zu bringen.

Hauptverhandlung

Im Hauptverfahren wird die Beweislage durch das Gericht geprüft. Hierzu werden Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten vorgelegt. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und seine Verteidigung darzulegen.

Urteilsverkündung

Am Ende des Hauptverfahrens entscheidet das Gericht über das Urteil und das Strafmaß. Je nach Schwere des Falls und den vorgelegten Beweisen kann dies von einer Geldstrafe bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe reichen.

Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis:

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