Was bedeutet Gewerbsmäßigkeit und welche Strafen drohen?
Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Kokain ist eine besonders schwerwiegende Straftat im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG). Das Gesetz sieht hier in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor, jedoch gibt es Möglichkeiten, durch eine geschickte Verteidigung eine Strafmilderung zu erwirken.
Wann liegt Gewerbsmäßigkeit vor?
Nach der Rechtsprechung wird von Gewerbsmäßigkeit gesprochen, wenn der Täter das Handeln darauf ausgerichtet hat, kontinuierlich Gewinne aus dem Drogenhandel zu erzielen, um sich daraus eine Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu schaffen. Das bedeutet, dass nicht nur der Verkauf einzelner Mengen von Kokain ausschlaggebend ist, sondern auch, ob die Absicht besteht, mit diesen Handlungen laufend Geld zu verdienen.
Entscheidend ist hierbei, dass der finanzielle Gewinn im Vordergrund steht und der Täter darauf abzielt, durch die wiederholte Tatbegehung eine dauerhafte Einkommensquelle zu sichern. Dabei müssen nicht zwangsläufig große Mengen Kokain gehandelt werden; auch bei kleineren Mengen kann eine Gewerbsmäßigkeit vorliegen, wenn das Ziel der dauerhaften Gewinnerzielung erkennbar ist.
Strafrahmen für das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Kokain
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht für das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Kokain eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr vor. Diese Mindeststrafe ergibt sich aus der Annahme, dass das gewerbsmäßige Handeln eine besonders hohe kriminelle Energie erfordert, da es nicht nur um den bloßen Besitz oder Konsum von Kokain geht, sondern um die geplante und fortgesetzte Gewinnerzielung durch den Drogenhandel.
Jedoch handelt es sich bei dieser Mindeststrafe von einem Jahr um ein sogenanntes „Regelbeispiel“. Das bedeutet, dass es zwar häufig zur Anwendung kommt, aber keine zwingende Vorgabe darstellt. Individuelle Umstände und die Verteidigung spielen eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob es letztlich zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer milderen Strafe wie einer Geldstrafe kommt.
Möglichkeiten der Verteidigung durch die Kanzlei Louis & Michaelis
Kanzlei Louis & Michaelis hat sich auf die Verteidigung von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit Kokain spezialisiert. Trotz der Tatsache, dass das BtMG für das gewerbsmäßige Handeltreiben eine Freiheitsstrafe vorsieht, kann durch eine gute Verteidigung eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe erwirkt werden.
Wir prüfen sorgfältig, ob tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit vorliegen und ob die Beweise der Staatsanwaltschaft ausreichend sind. Oftmals ergeben sich aus der Akteneinsicht Hinweise, dass die Gewinnabsicht nicht ausreichend nachgewiesen oder die Mengen an Kokain nicht in dem Maß gewerbsmäßig gehandelt wurden, wie ursprünglich von den Ermittlungsbehörden angenommen.
Ein weiterer wichtiger Ansatz der Verteidigung ist es, die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Mandanten in den Vordergrund zu stellen. Wir legen großen Wert darauf, dass Strafmilderungsgründe ausführlich dargestellt werden, um so die Chance auf eine mildere Strafe zu erhöhen.
Diese können zum Beispiel sein: Ersttäter ohne Vorstrafen, Die Menge an Kokainhydrochlorid, eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden, Reue und Einsicht, Persönliche oder familiäre Umstände, die das Handeln beeinflusst haben könnten und Therapiebemühen im Sinne des § 35 BtMG
Gute Verteidigung kann Freiheitsstrafe verhindern
Die Kanzlei Louis & Michaelis, die bundesweit tätig ist, steht Ihnen zur Seite, wenn gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Kokain anhängig ist. Mit ihrer langjährigen Expertise und tiefem Fachwissen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts können sie das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
Sofortige Unterstützung bei Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Kokain
Wenn Sie wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Kokain eine Hausdurchsuchung erlebt haben oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, ist schnelles Handeln entscheidend. In solchen Fällen sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Kanzlei ist seit 2005 auf die bundesweite Verteidigung von Kokain-Verfahren spezialisiert und verfügt über die notwendige Expertise, um Sie effektiv zu unterstützen.
Was passiert nach einer Hausdurchsuchung oder Vorladung?
Wenn gegen Sie ermittelt wird, wird die Vernehmung als Beschuldigter schnell auf Sie zukommen. Doch diese müssen Sie nicht alleine durchstehen. Mit der Beauftragung der Kanzlei Louis & Michaelis wird Ihre Beschuldigtenvernehmung umgehend abgesagt. Sie müssen sich also nicht persönlich bei der Polizei äußern, ohne Nachteile zu befürchten. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir als Ihre Verteidiger die gesamte Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Akteneinsicht beantragen und Verteidigungsstrategie planen
Nachdem wir Ihre Verteidigung übernommen haben, beantragen wir sofort Akteneinsicht. Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, wird diese digitalisiert und Ihnen in Kopie zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise haben Sie jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Informationen und können sich ein vollständiges Bild der gegen Sie erhobenen Vorwürfe machen.
Gemeinsam planen wir das weitere Vorgehen im Verfahren und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dies ist besonders wichtig, da in der Praxis bei einem Ermittlungsverfahren wegen Kokain in der Regel ein Wirkstoffgutachten über das sichergestellte Kokain eingeholt wird. Zudem werden oft die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten elektronischen Geräte ausgewertet, um weitere Beweise zu sammeln. All dies fließt in die Verteidigung ein, die wir für Sie erarbeiten.
Umfangreiche Verteidigungsschrift – Weichen im Verfahren stellen
Nach Abschluss der Ermittlungen erstellen wir eine umfangreiche Verteidigungsschrift, in der wir sämtliche relevanten Aspekte Ihres Falls beleuchten und darlegen. Diese Schrift stellt die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens und ist entscheidend dafür, welches Ergebnis am Ende erreicht wird. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – idealerweise eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine Strafmilderung, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.
Anklage wegen gewerbsmäßigem Kokainhandel
Falls Sie bereits eine Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht erhalten haben, ist es höchste Zeit, eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Kokain ist eine schwerwiegende Anklage, die im schlimmsten Fall mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden kann. Doch hier kommen die Erfahrungswerte der Kanzlei Louis & Michaelis ins Spiel.
Seit 2005 verteidigen wir erfolgreich in Kokain-Verfahren und wissen genau, welche Stellschrauben im Verfahren entscheidend sind. Durch unsere spezialisierte Verteidigung konnten wir in vielen Fällen eine Haftstrafe vermeiden oder zumindest stark abmildern.
Zögern Sie nicht, wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Kokainhandels erhalten haben. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite und bietet Ihnen die notwendige Unterstützung, um das Verfahren zu Ihrem Vorteil zu beeinflussen.
Kontaktieren Sie uns umgehend – wir sind für Sie da und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, um eine Haftstrafe zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.