Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Kokain

Eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Kokain stellt für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Erwerb, Besitz oder Handel mit Kokain können verschiedene Gegenstände und Beweismittel von der Polizei sichergestellt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was typischerweise bei solchen Durchsuchungen sichergestellt wird und welche Bedeutung dies für das Ermittlungsverfahren hat.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung erfolgt in der Regel auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, der die Polizei berechtigt, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu durchsuchen. Die Durchsuchung dient der Sicherstellung von Beweismitteln, die im Verdacht stehen, mit einer Straftat in Verbindung zu stehen, in diesem Fall mit Kokain. Die Asservate, die sichergestellt werden, werden in einem Sicherstellungsprotokoll erfasst.

Wie stehen Ihnen im Falle einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem Kokain-Delikt sofort telefonisch unter 0201 – 3104600 WhatsApp unter 004917624738167 oder per Mail unter: mail@rechstsanwalt-louis.de zur Seite.

Typische Gegenstände, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden

Kokain und Drogengeräte

Kokain: Die Hauptpriorität liegt auf dem Auffinden und der Sicherstellung von Kokain, welches in verschiedenen Formen vorliegen kann, z.B. als Pulver oder in gepressten Formaten.

Konsumutensilien u.a.: Dazu gehören Feinwaagen, die zum Abwiegen der Droge verwendet werden, sowie andere Utensilien wie Schnapppapiere, Rohre oder Röhrchen, die für den Konsum genutzt werden könnten.

Verpackungsmaterialien

Griptüten und Verpackungsmaterial: Kleine Tütchen, Beutel oder andere Verpackungen, die für den Handel oder Konsum von Kokain genutzt werden könnten, werden sichergestellt.

Bargeld / Finanzielle Unterlagen

Dealgeld: Bargeld oder Aufzeichnungen über finanzielle Transaktionen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Handel von Kokain stehen, können sichergestellt werden.

Schuldnerlisten: Dokumente, die Schulden oder Geldforderungen zeigen, insbesondere wenn sie in Verbindung mit Drogenhandel stehen.

Kommunikationsmittel

Mobiltelefone und Computer: Geräte, die zur Kommunikation über den Drogengeschäftsverkehr genutzt werden könnten, werden häufig gesichert. Dies umfasst die Durchsuchung von SMS, E-Mails und anderen Kommunikationsformen.

Notizbücher: Notizen oder Aufzeichnungen, die Hinweise auf den Drogenhandel oder -konsum geben könnten.

Weitere Beweismittel

Fotos oder Videos: Falls vorhanden, können Medieninhalte, die mit dem Drogengeschäft in Verbindung stehen, sichergestellt werden.

Erkennungsmittel: Dinge wie Visitenkarten oder Notizen, die möglicherweise zu weiteren Ermittlungen führen könnten.

Bedeutung der Sicherstellungen für das Ermittlungsverfahren

Die sichergestellten Gegenstände haben erheblichen Einfluss auf den Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Sie dienen als Beweismittel und können entscheidend dafür sein, ob und in welchem Umfang Anklage erhoben wird. Besonders relevant sind:

Beweisführung: Die Polizei nutzt die sichergestellten Gegenstände, um Ihre Beteiligung am Drogengeschäft zu belegen. Kokain selbst und Drogengeräte sind dabei zentrale Beweismittel.

Einordnung des Delikts: Die Menge des Kokains sowie Gegenstände vor Ort, die sichergestellt wurden, können entscheidend dafür sein, ob Ihnen der Besitz, der Handel oder die Einfuhr von Kokain vorgeworfen wird.

Ermittlungsstrategien: Die gesicherten Kommunikationsmittel können Aufschluss über Ihre Verbindungen und mögliche weitere Beteiligte geben.

Hausdurchsuchung und Kokain: Verteidigung durch Louis & Michaelis

Eine Hausdurchsuchung ist oft ein einschneidendes Erlebnis, insbesondere wenn Sie im Zusammenhang mit Kokain in den Fokus der Ermittlungen geraten sind. Wenn Sie nach einer solchen Durchsuchung auf rechtlichen Beistand angewiesen sind, steht Ihnen die Kanzlei Louis & Michaelis mit umfassender Erfahrung und Expertise zur Seite. Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und was Sie tun sollten, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Erster Kontakt nach einer Hausdurchsuchung

Nachdem Ihre Wohnung oder Ihr Haus durchsucht wurde, sollten Sie schnell handeln und sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Der erste Schritt besteht darin, uns den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll zu übermitteln. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Beweislage und den Umfang der Sicherstellungen zu verstehen.

Umfangreiche Beratung durch erfahrene Experten

Durch uns erhalten Sie eine umfassende Beratung, die auf über 19 Jahren Strafverteidigung basiert. Unser Team steht bereit, um alle Ihre Fragen zu klären und Sie in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu unterstützen. Wir wissen, dass es keine „kleinen“ Fragen gibt, wenn es um Ihre Rechte und Ihre Zukunft geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, um alle Ihre Anliegen ausführlich zu besprechen und Ihnen klare Antworten zu geben.

Übernahme der Verteidigung

Sobald Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei entschieden haben, übernehmen wir Ihre Verteidigung und leiten alle notwendigen Schritte in die Wege. Dazu gehört:

Beantragung der Akteneinsicht: Wir beantragen die Akteneinsicht, um eine vollständige Übersicht über den Ermittlungsstand und die gesammelten Beweismittel zu erhalten. Dies ist der erste Schritt, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Keine Vorladung bei der Polizei: Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie mit uns zusammenarbeiten, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, dass Sie keine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei wahrnehmen müssen. Alle relevanten Anfragen und Mitteilungen werden über unsere Kanzlei abgewickelt, was Ihnen zusätzliche Belastungen erspart.

Ihre Kommunikation läuft über uns

Ein wesentlicher Vorteil der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Louis & Michaelis ist, dass wir als Ihre Verteidiger alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen. Dies umfasst:

Korrespondenz mit der Polizei und Staatsanwaltschaft: Wir kümmern uns um alle schriftlichen und mündlichen Anfragen und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Beratung und Strategieentwicklung: Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf den spezifischen Umständen Ihres Falles basiert.

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie von versierten Strafverteidigern vertreten werden, die sich auf die Verteidigung von BtM-Verfahren im Zusammenhang mit Kokain spezialisiert haben. Wir bieten Ihnen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch umfassende Unterstützung, um durch die Herausforderungen eines Ermittlungsverfahrens zu navigieren.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen. Wir werden umgehend mit Ihnen in Kontakt treten, Ihre Fragen beantworten und alle notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Verteidigung zu übernehmen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu wahren.

Nachdem die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist, übernehmen wir weitere wichtige Schritte Ihrer Verteidigung. Hier erfahren Sie, wie wir die Informationen aus der Akte nutzen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, und welche Unterstützung Sie während des gesamten Ermittlungsverfahrens von uns erwarten können.

Digitalisierung und Übermittlung der Akte

Sobald wir Zugang zur Ermittlungsakte erhalten haben, digitalisieren wir diese und stellen Ihnen eine Kopie der Akte zur Verfügung. Die Akte enthält wertvolle Informationen, die für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören:

Zeugenaussagen: Hier können Sie erfahren, was Zeugen in Bezug auf den Vorfall ausgesagt haben.

TKÜ-Protokolle: Falls Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt wurden, finden Sie in der Akte die entsprechenden Protokolle.

Observationsmaßnahmen: Berichte über mögliche Observationsmaßnahmen, die durchgeführt wurden.

Durchsuchungsbericht: Dieser gibt einen detaillierten Überblick über den Verlauf und die Ergebnisse der Hausdurchsuchung.

Erstellung eines Wirkstoffgutachtens

In den meisten Fällen wird ein Wirkstoffgutachten eingeholt, um die genaue Menge des aufgefundenen Kokains (Kokainhydrochlorid) zu bestimmen. Dieses Gutachten spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Schwere des Verstoßes. Zusätzlich werden in der Regel elektronische Geräte ausgewertet, um weitere relevante Informationen zu sammeln.

Tägliche Unterstützung durch unser Team

Während dieser Phase stehen Ihnen die Experten der Kanzlei Louis & Michaelis täglich zur Verfügung. Wir beantworten Ihre Fragen, halten Sie über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden und beraten Sie zu den nächsten Schritten. Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen sind uns wichtig, und wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit gut informiert und unterstützt sind.

Erstellung der Verteidigungsschrift

Nach Abschluss der Ermittlungen und Erhalt aller Ermittlungsergebnisse im Rahmen einer weiteren Akteneinsicht erstellen wir eine umfassende Verteidigungsschrift. Diese Schrift umfasst:

Umstände der Tat: Wir beleuchten die spezifischen Gegebenheiten Ihres Falls und argumentieren, wie diese Ihre Situation beeinflussen.

Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Wir legen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar, um die Schwere der Tat im Kontext Ihrer Lebenssituation zu betrachten.

Unser Ziel ist es, durch eine maßgeschneiderte Verteidigungsschrift die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Wir arbeiten intensiv daran, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und Ihre Verteidigung so stark wie möglich zu machen

Wir begleiten Sie umfassend durch das Ermittlungsverfahren. Von der Digitalisierung der Akte bis zur Erstellung einer detaillierten Verteidigungsschrift stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Ermittlungsverfahren zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns bundesweit bei Fragen rund um Ihr Kokain – Ermittlungsverfahren oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit unserem Sekretariat. Wir freuen uns darauf, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihre Interessen mit Engagement und Fachwissen zu vertreten.

Telefon: (0201) 31 04 60 0
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