Handeltreiben mit Kokain

Wie werde ich für das Handeltreiben mit Kokain bestraft?

Das Handeltreiben mit Kokain gehört zu den schwerwiegenden Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Je nach Menge und Art des Delikts drohen den Betroffenen empfindliche Strafen, die von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Im Folgenden erfahren Sie, wie der Besitz und das Handeltreiben mit Kokain juristisch eingeordnet werden und welche Strafen bei verschiedenen Mengen von Kokain drohen.

Sollten Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sein, eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft befinden, dann nehmen Sie gerne unter: mail@rechtsanwalt-louis.de telefonisch unter 0201 – 3104600 oder per WhatsApp: 004917624738167 Kontakt mit uns auf.

Kleine Mengen: Unter 5 Gramm Kokainhydrochlorid

Beim Handeltreiben mit kleineren Mengen Kokain, das heißt unter 5 Gramm reinem Kokain (Kokainhydrochlorid), droht gemäß § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Der Gesetzgeber stuft kleinere Mengen Kokain zwar als Straftat ein, allerdings ist die Strafandrohung vergleichsweise milder, so dass wir als Kanzlei für Strafrecht solche Fälle in der Regel mit Geldstrafen außergerichtlich aus der Welt schaffen können.

Gewerbsmäßiges Handeltreiben

Eine deutliche Verschärfung der Strafe tritt ein, wenn das Handeltreiben gewerbsmäßig erfolgt. Das bedeutet, dass der Handel mit Kokain wiederholt betrieben wird, um eine regelmäßige Einnahmequelle zu schaffen. In diesem Fall wird selbst bei Mengen unter 5 Gramm eine strengere Bestrafung verhängt. Bei gewerbsmäßigem Handeln mit kleinen Mengen an Kokain sieht das BtMG in der Regel eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vor. Im Zuge der Verteidigung prüfen wir als Experten, ob ein solcher Regelfall überhaupt gegeben ist, ansonsten ist hier eine Ahndung mittels Geldstrafe möglich. Auch die Frage, ob Ihr Handeln als „gewerbsmäßig“ eingestuft werden kann, obliegt der Einschätzung unserer langjährigen Erfahrung.

Nicht geringe Mengen: Über 5 Gramm Kokainhydrochlorid

Wird Kokain in einer Menge von mehr als 5 Gramm reinem Kokainhydrochlorid gehandelt, spricht das Gesetz von einer nicht geringen Menge. Ab dieser Menge verschärft sich die Strafandrohung erheblich, da das BtMG hier von einer erhöhten Gefährdung der Gesellschaft ausgeht. Das Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Kokain wird gemäß § 29a BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Im Extremfall kann die Strafe bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug betragen.

Hierbei wird das Gericht insbesondere die Umstände des Falles, die Art und Weise des Handels sowie die kriminelle Energie des Täters bewerten. Es spielt auch eine Rolle, ob der Täter als Teil einer größeren kriminellen Organisation handelt oder ob es sich um einen Einzelfall bzw. Einzeltäter handelt.

Betäubungsmittelstrafrecht ist Mengenstrafrecht, also kommt es wesentlich bei Ihrem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren auf die Menge an Kokain an, welche Sie verkauft haben. Sollte das Kokain nicht sichergestellt worden sein (das Ermittlungsverfahren basiert auf Aussagen von Abnehmern oder TKÜs), dann wird man in diesen Fällen den Wirkstoff schätzen müssen. Hier ist unsere Aufgabe, dass die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht bzw. Landgericht von einem deutlich günstigen Wirkstoffgehalt (Kokainhydrochlorid) ausgeht.

Milderungsgründe und minder schwerer Fall

In einigen Fällen kann das Gericht die Strafe mildern, wenn es sich um einen sogenannten minder schweren Fall handelt. Ein solcher liegt vor, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Tatgeschehen weniger schwerwiegend erscheinen lassen, beispielsweise eine erstmalige Tatbegehung oder ein geringes Maß an Schuld.

Für einen minder schweren Fall sieht das Gesetz bei Handeltreiben mit nicht geringen Mengen eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vor. Die Kanzlei Louis & Michaelis setzt sich in solchen Fällen intensiv dafür ein, dass das Gericht von einem minder schweren Fall ausgeht, um die Strafe zu reduzieren und die Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen zu minimieren.

In allen Kokain – Verfahren, die wir seit 2005 verteidigt haben, prüfen wir für unsere Mandanten, ob eine Anwendung eines minder schweren Falles in Betracht kommt, da die Annahme eines solchen für die Frage, ob Sie in Ihrem Strafverfahren wegen eines Kokain-Delikts Haft verbüßen müssen, von wesentlicher Bedeutung ist.

Kokainhandel: Beweisführung durch TKÜ, Observationen und Aussagen gemäß § 31 BtMG

Der illegale Handel mit Kokain gehört zu den häufigsten und schwerwiegendsten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Strafverfolgungsbehörden setzen dabei auf verschiedene Maßnahmen, um den Handel mit sowohl geringen als auch nicht geringen Mengen Kokain nachzuweisen. In der Praxis werden dabei oft Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ), Observationen, Handyauswertungen und Aussagen von Kronzeugen nach § 31 BtMG verwendet.

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Die Überwachung von Telekommunikation, also das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von Nachrichten, spielt eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung des Kokainhandels. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann ein Gericht eine TKÜ anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat nach dem BtMG vorliegt. Insbesondere beim Verdacht auf Handel mit nicht geringen Mengen oder gewerbsmäßigem Handel greifen die Ermittlungsbehörden oft auf diese Maßnahme zurück, um Verdächtige zu überwachen und Beweise zu sammeln.

Im Rahmen einer TKÜ werden Telefonate aufgezeichnet und Nachrichten, die über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal versendet werden, mitgelesen. Oftmals führen solche Überwachungen dazu, dass Netzwerke von Drogenhändlern aufgedeckt und Lieferketten zurückverfolgt werden können.

Observationen durch die Polizei

Neben der TKÜ setzen die Strafverfolgungsbehörden auch auf Observationen, bei denen Verdächtige über einen längeren Zeitraum unauffällig durch Polizeieinheiten überwacht werden. Solche Maßnahmen können wichtige Hinweise auf den Handel und den Transport von Kokain liefern. Besonders in Fällen, bei denen der Verdacht auf Einfuhr oder Handel mit nicht geringen Mengen besteht, sind Observationen ein wertvolles Mittel, um Bewegungen und Treffen der Verdächtigen zu dokumentieren.

Diese Maßnahmen liefern oft entscheidende Beweise, da sie direkt auf den Ablauf des Handels schließen lassen und die Beteiligten beim Transport oder der Übergabe der Drogen beobachtet werden können.

Auswertung von Handys und elektronischen Geräten

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Beweisführung ist die Auswertung von Handys und anderen elektronischen Geräten wie Laptops oder Tablets. Nach einer Hausdurchsuchung oder Festnahme werden diese Geräte in der Regel beschlagnahmt und durch die Ermittlungsbehörden ausgewertet. Die dabei gewonnenen Informationen, wie z. B. Nachrichtenverläufe (Chats), Kontakte oder Fotos, können detaillierte Einblicke in die Aktivitäten der Verdächtigen geben und den illegalen Handel mit Kokain belegen.

Die Geräteanalyse ist besonders effektiv, da sie oft Aufzeichnungen über Lieferwege, Absprachen zwischen Händlern und Käufern sowie finanzielle Transaktionen aufdecken kann, die in direktem Zusammenhang mit dem Drogenhandel stehen.

Aussagen nach § 31 BtMG: Kronzeugenregelung

Nicht selten spielt auch die Kronzeugenregelung nach § 31 BtMG eine entscheidende Rolle in Ermittlungsverfahren. Diese Regelung ermöglicht es Tatbeteiligten, durch kooperative Aussagen ihre eigene Strafe zu mindern. Solche Aussagen werden genutzt, um weitere Mittäter, Lieferanten oder Abnehmer zu identifizieren. Der Vorteil für den Beschuldigten liegt darin, dass er durch seine Kooperation eine Strafmilderung erhalten kann, während die Ermittlungsbehörden wertvolle Informationen über das Netzwerk und den Ablauf des Drogenhandels erhalten.

Aussagen gemäß § 31 BtMG sind in der Praxis häufig ein zentraler Beweis für den illegalen Handel mit Kokain, insbesondere bei Fällen mit größeren Mengen oder gewerbsmäßigem Handel. Der Nachteil für andere Beteiligte besteht darin, dass sie durch solche Aussagen oft direkt belastet werden.

Gegenstände, die bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Kokainhandel sichergestellt werden können

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Handeltreiben mit Kokain kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen, bei denen die Polizei eine Vielzahl von Gegenständen sicherstellt. Diese Gegenstände können Indizien für den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln sein und spielen eine entscheidende Rolle für den Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Neben den Mengen an Kokain, die vor Ort gefunden werden, gibt es weitere Beweismittel, die die Polizei sicherstellt, um den Verdacht auf Handel zu untermauern.

Typische Gegenstände, die auf Kokainhandel hinweisen

Kokain: Die Menge des sichergestellten Kokains steht im Mittelpunkt der Ermittlungen. Ob es sich um geringe Mengen oder um nicht geringe Mengen handelt, entscheidet maßgeblich über den weiteren Verlauf des Verfahrens und die Höhe einer potenziellen Strafe. Bei nicht geringen Mengen ab 5 Gramm Kokainhydrochlorid drohen Freiheitsstrafen ab einem Jahr.

Feinwaagen: Eine oder mehrere Feinwaagen werden oft bei Verdächtigen gefunden und sind ein klares Indiz für das Abwiegen und Portionieren von Kokain. Diese Waagen sind speziell für das genaue Wiegen kleiner Mengen geeignet und deuten darauf hin, dass die Substanz für den Verkauf vorbereitet wurde.

Verpackungsmaterial: Bei Hausdurchsuchungen wird häufig Verpackungsmaterial wie kleine Plastiktütchen, Folien oder Vakuumverpackungen sichergestellt. Diese werden genutzt, um das Kokain in handelsübliche Mengen zu verpacken und den Verkauf vorzubereiten. Auch leere Verpackungen oder Reste von verkaufsfertigen Portionen gelten als Beweismittel für den Drogenhandel.

Bargeld: Eine hohe Menge an Bargeld, besonders in kleinen Scheinen, gilt als Indiz für den Handel. Der Verkauf von Kokain erfolgt oft gegen Barzahlung, und größere Summen können einen Zusammenhang mit dem Drogenhandel nahelegen. Bargeld wird in solchen Fällen häufig beschlagnahmt, um eine Verbindung zwischen den finanziellen Mitteln und dem illegalen Geschäft herzustellen.

Drogennotizen: Handgeschriebene Notizen, die auf Bestellungen, Preise oder Mengen hinweisen, werden oft als Beweise für den Handel verwendet. Solche „Dealerlisten“ können handschriftliche Einträge von Kunden, gelieferte Mengen und bezahlte Summen enthalten. Diese Dokumente werden von den Ermittlungsbehörden ausgewertet, um Handelsstrukturen zu rekonstruieren.

Elektronische Geräte: Smartphones, Laptops und andere elektronische Geräte sind zentrale Beweismittel, da sie Nachrichten, Anrufe und andere Kommunikationsdaten enthalten können, die auf den Drogenhandel hinweisen. Diese Geräte werden ausgewertet, um Absprachen, Bestellungen und Lieferwege zu ermitteln.

Drogenutensilien: Weitere typische Gegenstände, die in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, sind Röhrchen, Spiegel oder Kreditkarten, die zum Konsum von Kokain genutzt werden. Während solche Gegenstände primär auf den Eigenkonsum hinweisen, werden sie in Kombination mit anderen Beweismitteln ebenfalls als Indiz für Handel gewertet.

Fokus der Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis

Wir legen den Schwerpunkt der Verteidigung darauf, dass die konkreten Beweise genau geprüft und hinterfragt werden. Oftmals kann der Besitz von Feinwaagen, Verpackungsmaterial oder Bargeld auch alternative Erklärungen haben, die nicht zwingend auf Handel hinweisen müssen. Ein wichtiges Ziel der Verteidigung ist es, Tatbestände zu entkräften oder Strafmilderungsgründe geltend zu machen.

Hinterfragen der Beweiswürdigung: Wir prüfen genau, ob die sichergestellten Gegenstände wirklich eindeutig dem Handel zugeordnet werden können oder ob sie auch für den Eigengebrauch oder andere legale Tätigkeiten genutzt werden könnten.

Rechtswidrigkeit von Sicherstellungen: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Sicherstellungen ohne ordnungsgemäßen Durchsuchungsbeschluss oder unter anderen Rechtsverstößen durchgeführt wurden, setzen wir uns dafür ein, dass die Beweise nicht verwertet werden.

Umfang der Sicherstellungen: In Fällen, bei denen nicht nur Kokain, sondern auch große Mengen Bargeld sichergestellt werden, legen wir einen besonderen Fokus darauf, dass eine Verbindung zwischen den finanziellen Mitteln und dem Drogenhandel nicht immer nachweisbar ist.

Unsere Verteidigung zielt darauf ab, das bestmögliche Ergebnis im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Durch jahrelange Erfahrung und genaue Prüfung der Beweismittel konnten wir bereits viele Verfahren außergerichtlich beenden oder Strafmilderungen erreichen.

Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Kokainhandel führen häufig zur Sicherstellung von verschiedenen Gegenständen, die von den Ermittlungsbehörden als Beweise für den Handel gewertet werden. Feinwaagen, Verpackungsmaterial, Bargeld und elektronische Geräte stehen dabei im Fokus der Ermittlungen. Die Kanzlei Louis & Michaelis verteidigt seit 2005 bundesweit Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG und hat es sich zum Ziel gesetzt, durch sorgfältige Prüfung der Beweise und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain anhängig ist, stehen Sie vor einer äußerst belastenden Situation. In solchen Fällen ist eine spezialisierte und erfahrene Verteidigung von größter Bedeutung, um eine Haftstrafe zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Warum wir?

Wir heben uns durch eine jahrelange Expertise im Bereich der Verteidigung von Verstößen gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) hervor. Wir haben seit 2005 Tausende von Verfahren erfolgreich verteidigt, insbesondere solche, die sich mit dem Handel und Besitz von Kokain beschäftigen. Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es dem Team, auf jede erdenkliche Verteidigungstaktik zurückzugreifen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen.

Effiziente und zielgerichtete Verteidigung in BtM-Verfahren

Die Verteidigung in einem Verfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain erfordert eine detaillierte und gut durchdachte Strategie. Oftmals spielen in solchen Verfahren nicht nur die Menge des sichergestellten Kokains, sondern auch Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ), Observationen oder die Auswertung von elektronischen Geräten eine zentrale Rolle. Wir verfügen über das notwendige Fachwissen, um all diese Aspekte des Verfahrens zu prüfen und gegebenenfalls zu entkräften.

Eine umfassende Akteneinsicht und die Auswertung aller relevanten Beweismittel sind die Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung. Das Team der Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Interessen von Anfang an konsequent vertreten werden, sei es durch die Absage von Vernehmungen, die Akteneinsicht oder das Erstellen einer maßgeschneiderten Verteidigungsschrift.

Ziel: Keine Haftstrafe

Unser primäres Ziel ist es, eine Haftstrafe zu verhindern. Gerade im BtM-Bereich drohen häufig hohe Strafen, insbesondere wenn es um nicht geringe Mengen Kokain geht. Eine rechtzeitige und strategisch geplante Verteidigung kann jedoch dafür sorgen, dass das Verfahren im besten Fall außergerichtlich beendet wird oder Strafmilderungsgründe geltend gemacht werden können. Die Anwälte der Kanzlei setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass das Gericht entweder eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt, anstatt einer Freiheitsstrafe.

Bundesweite Verteidigung und Vertretung in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

Unabhängig davon, wo in Deutschland gegen Sie ermittelt wird – wir sind bundesweit tätig und begleitet Sie durch alle Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Von der Hausdurchsuchung oder polizeilichen Vorladung bis hin zur Verteidigung vor Gericht steht Ihnen das Team der Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Sie können darauf vertrauen, dass jeder Schritt im Verfahren durch erfahrene Experten begleitet wird.

Kontaktaufnahme und Verteidigungsübernahme

Sobald Sie von einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, die Kanzlei Louis & Michaelis zu kontaktieren. Telefonisch unter 0201 – 3104600 Per WhatsApp unter 004917624738167 oder per E-Mail an mail@rechtsanwalt-louis.de können Sie sich unverbindlich an die Kanzlei wenden.

Im Anschluss erfolgt eine umfassende Beratung, in der alle Ihre Fragen geklärt werden. Die Kanzlei übernimmt Ihre Verteidigung, beantragt umgehend Akteneinsicht und kümmert sich darum, dass Sie keine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei wahrnehmen müssen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesamte Kommunikation zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und Ihnen ausschließlich über die Kanzlei.